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Berichtigung der Richtlinie zur Gewährung von Kleinbeihilfen zur Stützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine

stux (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Berichtigung
der Richtlinie
zur Gewährung von Kleinbeihilfen
zur Stützung von Landwirtschaftsunternehmen
wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen
infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine

Vom 26. September 2022

Die Richtlinie zur Gewährung von Kleinbeihilfen zur Stützung von Landwirtschafts-unternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine vom 7. September 2022 (BAnz AT 13.09.2022 B2) wird wie folgt berichtigt:

Nummer 4.1 Absatz 1 lautet richtig wie folgt:

4.1 Leistungsempfänger sind Unternehmen, deren Träger Unternehmer im Sinne des § 136 Absatz 3 Nummer 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch sind, die zum Stichtag 22. März 2022 ein landwirtschaftliches Unternehmen führen, für das die Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft nach § 123 Absatz 1 Nummer 1 und 2 in Verbindung mit § 136 Absatz 1 Satz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch und eine Tätigkeit in mindestens einem der folgenden, in der Anlage näher bezeichneten Sektoren festgestellt war:

Die berichtigte Textstelle ist in verstärkter Schrifttype dargestellt.

Bonn, den 26. September 2022

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag
Katharina Oru-Ludwigs

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