Aktenzeichen: IN 203/24
Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Autohaus Staffel Coburg GmbH
In dem Verfahren um die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der Autohaus Staffel Coburg GmbH, Niorter Straße 6, 96450 Coburg, vertreten durch Geschäftsführer Manfred Staffel, wurde am 28. Oktober 2024 eine vorläufige Entscheidung getroffen. Das zuständige Insolvenzgericht Meiningen erließ an diesem Tag folgenden Beschluss:
Beschluss des Gerichts
Zum Schutz des Vermögens der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen ordnete das Gericht gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Damit soll verhindert werden, dass das Vermögen bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenz erheblich geschmälert wird.
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dirk Götze, Bahnhofstraße 3, 99084 Erfurt, bestellt. Herr Götze ist ab sofort verantwortlich für die Überwachung und Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin. Sämtliche Verfügungen der Autohaus Staffel Coburg GmbH sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies umfasst insbesondere die Einziehung von Außenständen sowie den Zugriff auf Bankguthaben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann die Schuldnerin oder beteiligte Parteien innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung des Beschlusses oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internetportal für Insolvenzen (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die Beschwerde muss schriftlich bei dem Insolvenzgericht Meiningen oder vor der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt und rechtzeitig beim Amtsgericht Meiningen eingereicht werden.
Elektronische Einreichung
Es ist möglich, Rechtsmittel als elektronisches Dokument einzureichen, allerdings ist eine einfache E-Mail nicht ausreichend.
Gerichtliche Veröffentlichung
Amtsgericht Meiningen – Insolvenzgericht – 28. Oktober 2024
Kommentar hinterlassen