Bericht:Insolvenzverfahren bei Polsterando GmbH eingeleitet – vorläufige Insolvenzverwalterin eingesetzt

Published On: Samstag, 26.10.2024By

Am 25. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Stuttgart auf Antrag der Polsterando GmbH, einem Unternehmen mit Sitz in Stuttgart, ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet. Ziel ist es, die Vermögenswerte der Firma bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern. Polsterando, ein Anbieter im Bereich Polstermöbel, befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten und hat deshalb den Insolvenzantrag selbst gestellt.

Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte

Um nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern, hat das Gericht mehrere Schutzmaßnahmen angeordnet. Dazu gehört das Verbot von Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen, es sei denn, es handelt sich um unbewegliche Vermögensgegenstände. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden vorerst ausgesetzt. Zudem darf die Polsterando GmbH nicht mehr eigenständig über ihr Vermögen verfügen; alle Verfügungen bedürfen der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin.

Vorläufige Insolvenzverwalterin ernannt

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Julia Braun aus Stuttgart bestellt. Ihre Aufgabe besteht darin, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und zu überwachen. Sie wird prüfen, ob das Vermögen ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, und ob Aussichten auf eine Fortführung des Unternehmens bestehen. Zudem wurde ihr die Verwaltung der Bankkonten und Forderungen des Unternehmens übertragen.

Einschränkungen für die Polsterando GmbH

Die Polsterando GmbH darf ohne Zustimmung der Insolvenzverwalterin nicht über Bankguthaben oder Außenstände verfügen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist befugt, Gelder einzuziehen und Sonderkonten zu eröffnen, um die Insolvenzmasse zu sichern. Gläubiger des Unternehmens wurden angewiesen, Zahlungen nur noch an die Insolvenzverwalterin zu leisten.

Weiteres Vorgehen

Julia Braun wurde beauftragt, eine detaillierte Prüfung der finanziellen Lage des Unternehmens durchzuführen und festzustellen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt. Diese Untersuchung wird auch klären, ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist. Eine endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird nach Abschluss dieser Prüfung getroffen.

Sollte das Verfahren eröffnet werden, wird die Anordnung zur vorläufigen Sicherung der Vermögenswerte mindestens bis zur Beendigung des Verfahrens aufrechterhalten. Andernfalls wird die Anordnung spätestens sechs Monate nach ihrer Aufhebung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung

Betroffene können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen den Beschluss einlegen.

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