Am 25. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Stuttgart auf Antrag der Polsterando GmbH, einem Unternehmen mit Sitz in Stuttgart, ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet. Ziel ist es, die Vermögenswerte der Firma bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern. Polsterando, ein Anbieter im Bereich Polstermöbel, befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten und hat deshalb den Insolvenzantrag selbst gestellt.
Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte
Um nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern, hat das Gericht mehrere Schutzmaßnahmen angeordnet. Dazu gehört das Verbot von Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen, es sei denn, es handelt sich um unbewegliche Vermögensgegenstände. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden vorerst ausgesetzt. Zudem darf die Polsterando GmbH nicht mehr eigenständig über ihr Vermögen verfügen; alle Verfügungen bedürfen der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin.
Vorläufige Insolvenzverwalterin ernannt
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Julia Braun aus Stuttgart bestellt. Ihre Aufgabe besteht darin, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und zu überwachen. Sie wird prüfen, ob das Vermögen ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, und ob Aussichten auf eine Fortführung des Unternehmens bestehen. Zudem wurde ihr die Verwaltung der Bankkonten und Forderungen des Unternehmens übertragen.
Einschränkungen für die Polsterando GmbH
Die Polsterando GmbH darf ohne Zustimmung der Insolvenzverwalterin nicht über Bankguthaben oder Außenstände verfügen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist befugt, Gelder einzuziehen und Sonderkonten zu eröffnen, um die Insolvenzmasse zu sichern. Gläubiger des Unternehmens wurden angewiesen, Zahlungen nur noch an die Insolvenzverwalterin zu leisten.
Weiteres Vorgehen
Julia Braun wurde beauftragt, eine detaillierte Prüfung der finanziellen Lage des Unternehmens durchzuführen und festzustellen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt. Diese Untersuchung wird auch klären, ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist. Eine endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird nach Abschluss dieser Prüfung getroffen.
Sollte das Verfahren eröffnet werden, wird die Anordnung zur vorläufigen Sicherung der Vermögenswerte mindestens bis zur Beendigung des Verfahrens aufrechterhalten. Andernfalls wird die Anordnung spätestens sechs Monate nach ihrer Aufhebung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung
Betroffene können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen den Beschluss einlegen.
Habe 5 Monate bei der Firma gearbeitet
Dienstag hatten wir die Güteverhandlung und was die Firma da vorgelegt hat war echt unter aller Sau
Gefälschter Vertrag wo die Unterschrift nur reingedrückt war und auf einmal wurde entdeckt dass man aus 23 24 machte
Lohnabrechnungen wo nur gefälscht waren
Habe oft die Kosten übernommen auf den Deponien und nichtmal das Geld zurück erhalten
Leasingfahrzeuge musste ich in vorkasse gehen dass wir überhaupt das Fahrzeug erhalten haben
Tankkarte bekommen wo beim.Tanken.in Frankfurt.Munchen koln.usw
Tankkarte hat nicht gefunkt
So würde ich von Fleischer Service nur hinters Licht geführt
nun stehen w
Mir 8000 Euro von der Firma noch aus mit samt Tankkosten
Jetzt meine Frage wer bezahlt mir mein Lohn Tankkosten Deponiekisten usw