Bericht: ONOMOTION Niedersachsen GmbH

Published On: Dienstag, 08.10.2024By Tags: ,

Im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ONOMOTION Niedersachsen GmbH, Porschestraße 1, 38259 Salzgitter, vertreten durch Geschäftsführer Johannes Beres Dominic Seelbach, hat das Amtsgericht Charlottenburg am 7. Oktober 2024 um 09:00 Uhr vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet.

Beschluss des Gerichts:

  1. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die ONOMOTION Niedersachsen GmbH, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen, werden vorläufig untersagt und bereits eingeleitete Maßnahmen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  2. Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin: Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Frau Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, Pariser Straße 42, 10707 Berlin, bestellt. Ab diesem Zeitpunkt sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  3. Überwachung der Vermögenssicherung: Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Zudem wird sie prüfen, ob die Insolvenzmasse die Verfahrenskosten decken kann (§ 22 Abs. 1 InsO).
  4. Verfügungsbefugnis: Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und ein Insolvenzsonderkonto zu eröffnen. Drittgläubiger dürfen Zahlungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten.
  5. Betretungs- und Einsichtsrecht: Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat der Insolvenzverwalterin Einsicht in alle Bücher und Unterlagen zu gewähren und ihr erforderliche Auskünfte zu erteilen.

Hinweis:

Diese Entscheidung wird in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht und bleibt dort für die Dauer der Anordnung gespeichert. Sollte das Verfahren eröffnet werden, wird die Anordnung spätestens sechs Monate nach Verfahrensabschluss gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder der öffentlichen Bekanntmachung.

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