Bericht:Vorläufige Insolvenzverwaltung der welovewc GmbH angeordnet

Published On: Montag, 21.10.2024By

Am 21. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Offenburg (Az.: 30 IN 554/24) im Verfahren über den Insolvenzantrag der welovewc GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der In der Spöck 10, 77656 Offenburg, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter der Nummer HRB 722020 eingetragen. Der Geschäftsführer ist Michael Mühl.

Um mögliche nachteilige Veränderungen der Vermögenslage der welovewc GmbH bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern, wurde die Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon gen. Stemberg aus Offenburg als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Ihre Kanzlei befindet sich in der Okenstraße 59, 77652 Offenburg.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung sind Verfügungen über das Vermögen der welovewc GmbH nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Diese ist dazu befugt, Außenstände einzuziehen und Bankguthaben zu verwalten. Außerdem wurden den Drittschuldnern der Gesellschaft Zahlungen an die welovewc GmbH untersagt; stattdessen sind Zahlungen an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und die finanzielle Situation zu prüfen, insbesondere um festzustellen, ob das Vermögen ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Dr. Pantaleon gen. Stemberg wird zudem als Sachverständige tätig sein, um die Erfolgsaussichten einer möglichen Fortführung des Unternehmens zu untersuchen.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die welovewc GmbH sind vorübergehend ausgesetzt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Vermögensgegenstände. Die Verwaltung und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände gehen auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über, die berechtigt ist, Sonderkonten einzurichten.

Für die betroffenen Gläubiger und die welovewc GmbH besteht die Möglichkeit, binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Beschlusses beim Amtsgericht Offenburg Beschwerde einzulegen. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten sind unter www.ejustice-bw.de verfügbar.

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