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Bericht: Vorläufige Insolvenzverwaltung für Bonjour Ben GmbH angeordnet

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geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Hamburg hat im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahrens eine vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Bonjour Ben GmbH, ansässig im Weidenbaumsweg 95 B, 21035 Hamburg, angeordnet. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 174405 eingetragen ist, wird durch den Geschäftsführer Markus Kubica vertreten und ist im Modegeschäft tätig. Bonjour Ben GmbH betreibt ein Fashionlabel und ist in der Produktion sowie im Verkauf von Kleidung aktiv.

Mit Beschluss vom 29. Oktober 2024 wurde Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa, ansässig in der Rosenstraße 6, 20095 Hamburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ab sofort sind Verfügungen der Bonjour Ben GmbH über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme soll das Vermögen des Unternehmens sichern und verhindern, dass unkontrollierte Transaktionen zu Lasten der Gläubiger erfolgen.

Zudem wurde eine Anordnung getroffen, die es sämtlichen Schuldnern der Bonjour Ben GmbH untersagt, Zahlungen an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter, Herr Kuleisa, dazu berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Bonjour Ben GmbH einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Diese Anordnung richtet sich auch an sogenannte Drittschuldner, die explizit aufgefordert werden, Zahlungen nur unter Berücksichtigung dieser neuen Regelungen zu leisten.

Darüber hinaus hat das Gericht alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Bonjour Ben GmbH, einschließlich der Vollziehung von Arrests oder einstweiligen Verfügungen, bis auf Weiteres untersagt – ausgenommen sind lediglich Vollstreckungen in unbewegliche Gegenstände. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt, um die Stabilität des Unternehmensvermögens zu gewährleisten.

Dieser Schritt bedeutet, dass sich die Bonjour Ben GmbH, die in der Modebranche tätig ist, nun unter der Aufsicht eines vorläufigen Insolvenzverwalters befindet. Der Insolvenzverwalter wird die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens analysieren und prüfen, ob eine Sanierung möglich ist oder ob das Insolvenzverfahren weitergeführt werden muss.

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