Bericht: Vorläufige Insolvenzverwaltung für Miller Automobile GmbH angeordnet

Published On: Samstag, 19.10.2024By

Am 18. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Aschaffenburg die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Miller Automobile GmbH angeordnet. Das Unternehmen, ansässig in der Römerstraße 111, 63785 Obernburg, hatte einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Die Firma wird durch den Geschäftsführer Andreas Miller vertreten und ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 12551 beim Amtsgericht Aschaffenburg eingetragen.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, wurde gemäß § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Rechtsanwalt Friedrich Elsholz aus Aschaffenburg wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ab sofort sind Verfügungen der Miller Automobile GmbH nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, was auch für die Einziehung von Forderungen gilt.

Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens

Die Anordnung zielt darauf ab, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und den Fortgang des Unternehmens zu stabilisieren, während die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geprüft werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die finanzielle Lage der Miller Automobile GmbH analysieren und Maßnahmen einleiten, um die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung kann eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist innerhalb von zwei Wochen nach der Verkündung der Entscheidung oder nach ihrer Zustellung beim Amtsgericht Aschaffenburg einzureichen. Die Beschwerde kann schriftlich oder durch Protokollerklärung bei der Geschäftsstelle des Gerichts eingereicht werden.

Weiteres Verfahren

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die finanzielle Situation der Miller Automobile GmbH genau prüfen, um festzustellen, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird. Gegebenenfalls wird er Maßnahmen zur Fortführung des Geschäftsbetriebs oder zur geordneten Abwicklung des Unternehmens einleiten.

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