Am 21. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Dortmund die vorläufige Insolvenzverwaltung für die Tandberg Data GmbH angeordnet (Az.: 256 IN 1053/24). Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 5589 eingetragen ist und seinen Sitz in der Nikolaus-Groß-Straße 13, 44329 Dortmund hat, ist auf den Vertrieb von Geräten, Anlagen und Systemen für die elektronische Datenverarbeitung spezialisiert.
Die Geschäftsführung wird von Frau Carol R. Dixon und Frau Tina Brown wahrgenommen.
Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens wurde Rechtsanwältin Dorothee Madsen aus Dortmund zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Ab sofort sind Verfügungen der Tandberg Data GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Darüber hinaus wurde den Schuldnern der Tandberg Data GmbH (Drittschuldnern) untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen ist die vorläufige Insolvenzverwalterin ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Tandberg Data GmbH sind vorerst untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden vorübergehend ausgesetzt.
Das Verfahren dient der Sicherung des Vermögens der Tandberg Data GmbH, während geprüft wird, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird.
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