Am 17. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Nordenham ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sventastic Fitness & Lifestyle GmbH eröffnet. Das Unternehmen, ansässig in der Friedrich-Ebert-Straße 28 in Nordenham, wird von Geschäftsführer Sven Weingärtner vertreten.
Kernpunkte des Beschlusses:
- Die vorläufige Verwaltung des Vermögens wurde um 12:30 Uhr angeordnet.
- Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Rechtsanwalt Tim Beyer von GÖRG Insolvenzverwaltung in Bremen wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Schuldner der Sventastic Fitness & Lifestyle GmbH sind aufgefordert, Zahlungen nur unter Beachtung des Gerichtsbeschlusses zu leisten.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittel:
- Die Antragstellerin kann gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde einlegen.
- Gläubiger können ebenfalls Beschwerde einlegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit für das Hauptinsolvenzverfahren anfechten wollen.
- Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
- Beschwerden sind beim Amtsgericht Nordenham einzureichen oder können bei jedem Amtsgericht zu Protokoll gegeben werden.
Dieser Schritt deutet auf finanzielle Schwierigkeiten des Unternehmens hin. Das vorläufige Insolvenzverfahren dient dazu, die Vermögenssituation zu prüfen und mögliche Sanierungsoptionen zu evaluieren.
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