Nach der Insolvenz des Reisekonzerns FTI hat die Bundesregierung einen Krisenstab gebildet, um betroffenen Kunden im Ausland Hilfe zu leisten. Das Auswärtige Amt geht jedoch davon aus, dass eine umfangreiche staatliche Rückholaktion für deutsche Touristen nicht erforderlich sein wird.
Laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur hat der Konzern überwiegend Pauschalreisen verkauft, die über den Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert sind. Dieser Fonds greift ein, wenn ein Reiseveranstalter zahlungsunfähig wird und sichert die Rückzahlung des Reisepreises sowie die Kosten für eine notwendige Rückbeförderung der Reisenden.
Allerdings gilt dieser Schutz nicht für einzeln gebuchte Leistungen wie Flüge oder Hotelübernachtungen. Kunden, die solche Leistungen gebucht haben, müssen sich selbst um eine Rückerstattung oder alternative Reisemöglichkeiten bemühen.
Reisende, die ihren Urlaub noch nicht angetreten haben und Leistungen von FTI Touristik gebucht haben, werden ihre Reise voraussichtlich ab morgen nicht mehr antreten können. Zu FTI Touristik gehören unter anderem die Marken FTI, 5vorFlug, BigXtra, sonnenklar.TV und weitere.
Der Krisenstab der Bundesregierung wird die Situation weiter beobachten und bei Bedarf weitere Unterstützungsmaßnahmen ergreifen. Betroffene Kunden sollten sich zunächst an ihren Reiseveranstalter oder ihre Reiseversicherung wenden, um Informationen über mögliche Erstattungen oder alternative Reisemöglichkeiten zu erhalten.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation für die Kunden und Mitarbeiter von FTI in den kommenden Tagen entwickeln wird. Die Bundesregierung steht in engem Kontakt mit den zuständigen Behörden und Verbänden der Reisebranche, um eine möglichst reibungslose Abwicklung der Insolvenz zu gewährleisten.
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