Startseite Allgemeines Berliner Kabelanbieter Pyur – Ärger mit der Verbraucherzentrale Sachsen
Allgemeines

Berliner Kabelanbieter Pyur – Ärger mit der Verbraucherzentrale Sachsen

Gellinger / Pixabay
Teilen

Der Berliner Kabelanbieter Pyur, der aus dem Zusammenschluss der vormaligen Anbieter Primacom und Telecolumbus entstanden ist, erhöht ab April die Preise in den Verträgen über Fernsehen, Internet bzw. Telefon.

In Kundenanschreiben von Ende Februar kündigt Pyur die Preiserhöhung zum 1. April 2019 an. Der Anstieg beläuft sich in den der Verbraucherzentrale Sachsen vorliegenden Schreiben auf knapp fünf Prozent des monatlichen Entgelts, in den meisten Verträgen sind das etwas weniger als 2 Euro. Pyur verweist in seinen Schreiben ganz pauschal auf erhöhte Lohn-, Bau- und Energiekosten.

Damit macht es Pyur sich aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen zu einfach: „Der Anbieter kann nicht so pauschal behaupten, dass sich die genannten Kosten erhöht haben“, so Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Vielmehr muss der Anbieter den Kunden auch die konkreten Kostenänderungen transparent machen, da exakt nur diese, entsprechend ihrer anteiligen Auswirkungen auf den konkreten Vertrag, an den Kunden weitergereicht werden dürfen. „Wir haben den Anbieter deshalb angeschrieben und um Aufstellung der Kostenbestandteile, die die Erhöhung rechtfertigen, gebeten. Nur so ist die Preiserhöhung auch nachvollziehbar“, so Henschler.

Betroffenen Verbrauchern rät Henschler gleichermaßen, die Preiserhöhung nicht einfach hinzunehmen. „In einem Anschreiben sollten die Kunden den Anbieter unter Setzung einer Frist von circa zwei Wochen zur Offenlegung der internen Kostensteigerungen auffordern und sich darin die Rückforderung der eventuellen Zuvielzahlung ausdrücklich vorbehalten“, informiert Henschler. Zur Absendung genügt ein einfacher Brief, Fax oder E-Mail, da die Aufforderung nicht an eine Frist gebunden ist.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Kein Anspruch eines Personalrats auf Feststellung der Überlänge eines gerichtlichen Verfahrens

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass einem Personalrat kein Anspruch auf...

Allgemeines

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Genehmigung der LNG-Anlage in Lubmin

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen...

Allgemeines

Bundesverwaltungsgericht: Keine unmenschlichen Aufnahmebedingungen für anerkannte Flüchtlinge in Italien

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat mit seinem Urteil vom 21. November...

Allgemeines

Amazon verdoppelt Einsatz: Weitere vier Milliarden Dollar für KI-Startup Anthropic

Amazon setzt weiter voll auf Künstliche Intelligenz und investiert erneut eine beeindruckende...