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Berliner OVG Entscheidung

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Im Bötzowviertel in Berlin Pankow hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden, dass Anwohner sich nicht auf das Berliner Mobilitätsgesetz berufen können, um die geplante Fällung von 24 alten Eschenbäumen für den Bau eines neuen Fuß- und Radwegs zu verhindern. Die Entscheidung des Bezirks, die Bäume zu entfernen und nach Abschluss der Bauarbeiten neue Bäume zu pflanzen, wurde von einer Anwohnerin angefochten, die argumentierte, dass das Mobilitätsgesetz eine ressourcenschonende und ökologisch nachhaltige Gestaltung von Verkehr und Verkehrsinfrastruktur vorsieht.

Das Gericht stellte jedoch fest, dass die entsprechende Vorschrift des Mobilitätsgesetzes nicht zum Schutz einzelner Personen oder spezifischer Personengruppen, wie der Anwohnerschaft, dient. Vielmehr handele es sich um eine allgemeine Zielvorgabe des Gesetzgebers im öffentlichen Interesse, die sicherstellen soll, dass Klima- und Umweltschutzaspekte bei der Planung berücksichtigt werden. Das Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für die Entwicklung und das Zusammenspiel verschiedener Verkehrsmittel in Berlin, mit dem übergeordneten Ziel, das Verkehrssystem zu erhalten und weiterzuentwickeln, einen effizienten und sparsamen Umgang mit dem öffentlichen Straßenraum zu fördern und gleichwertige Mobilitätsmöglichkeiten in der Stadt zu gewährleisten. Dabei sind individuelle Interessen im Kontext der festgelegten allgemeinen Ziele, einschließlich des Klima- und Umweltschutzes, nicht berücksichtigungsfähig.

Gegen diese Entscheidung kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden.

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