Das Kammergericht Berlin hat die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Berliner Sparkasse zugelassen. Betroffene Verbraucher:innen können sich jetzt beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen, um an der Klage teilzunehmen. Ob eine Registrierung möglich ist, können Kund:innen der Berliner Sparkasse mit dem Klage-Check überprüfen. Dort erhalten Verbraucher:innen auch einen Textbaustein, um die Registrierung zu vereinfachen.
„Durch die Klage soll geklärt werden, ob die Berliner Sparkasse zu Unrecht erhobene Gebühren erstatten muss. Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher haben jetzt die Chance, sich an der Musterfeststellungsklage zu beteiligen, ohne Kosten oder Risiken zu tragen,“ sagt Sebastian Reiling, Referent beim vzbv. „Der vzbv geht davon aus, dass die Berliner Sparkasse bei einem Erfolg der Klage die Rückforderungen der Kundinnen und Kunden begleicht.“
Hintergrund der Musterfeststellungsklage ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen die Postbank vom 27. April 2021. Der BGH erklärte nach der Klage des vzbv Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Erhöhung von Entgelten ohne aktive Einwilligung der Kund:innen für unwirksam. Daher sind nach Auffassung des vzbv auch entsprechende Preiserhöhungen und Gebühren der Berliner Sparkasse hinfällig.
Damit die Klage zulässig ist, müssen sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 betroffene Kund:innen der Berliner Sparkassen der Klage anschließen. Die FAQ auf musterfeststellungsklagen.de geben Antworten auf die häufigsten Fragen. Interessierte können außerdem einen News-Alert abonnieren. Damit informiert der vzbv über wichtige Termine und Neuigkeiten zur Klage.
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