In einer Verhandlung am 27.03.2017 vor dem Landgericht Berlin bot die Berliner Sparkasse einer Anlegerin an, im Vergleichswege 85 % des erlittenen Schadens zuzüglich Verzugszinsen zu regulieren. Zudem sollten anteilig die Kosten der Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei Helge Petersen & Collegen getragen werden.
Die Anlegerin hatte seit 20 Jahren Kontakt mit der Beklagten. Im Zuge dieser Geschäftsbeziehung wurden ihr ein Schiffsfonds von MPC und ein Musikfonds angeboten.
In ihrer Vernehmung sagte die Kundenberaterin aus, dass die Fonds nicht von ihr ausgesucht worden seien. Vielmehr habe die Sparkasse die Produkte gestellt. Sie konnte sich an viele der aufklärungsbedürftigen Details nicht erinnern. Auch auf die Nennung von Beispielen war sie nicht mehr in der Lage, sich an ihre entsprechende Beratungspraxis zu erinnern. So konnte sie zum Beispiel die Zusammensetzung oder Berechnung zur Ausschüttungen nicht mehr erklären.
Nach Auffassung von Rechtsanwalt Helge Petersen ist diese Aussage schwer nachzuvollziehen. Denn die grundsätzliche Beratungspraxis ist seiner Auffassung nach wie Fahrrad fahren. So etwas verlerne man nicht.
Außergerichtlich war die Sparkasse nicht bereit, ein realistisches Vergleichsangebot zu unterbreiten. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Helge Petersen war die Zeit für Vergleichsverhandlungen damit abgelaufen und es gelte nun, ein positives Urteil anzustreben. Die Sparkasse versuchte zwar noch im Gerichtstermin den Fall abzukaufen, bestand aber auf einer Stillschweigensvereinbarung.
Nach Ansicht von Herrn Rechtsanwalt Petersen befürchtet die Sparkasse offenbar, andere Anleger könnten nun verstehen, dass sie ebenfalls Ansprüche geltend machen sollten. Die Zeit hilft hier allerdings der Sparkasse. Sobald Verjährung eingetreten ist, ist eine Durchsetzung von Ansprüchen nicht mehr erfolgversprechend.
Der Schiffsfonds war im Juli 2007 gezeichnet worden. Anleger in diesen Fonds können also nur noch wenige Wochen reagieren.
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