In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren
VG 10 K 414/20
hat das Verwaltungsgericht Berlin Termin zur mündlichen Verhandlung auf
Dienstag, den 8. November 2022, 12.30 Uhr,
im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 0416 (Plenarsaal), anberaumt.
Gegenstand des Verfahrens:
Die Kläger sind fünf Grundstückseigentümer aus dem „Rudower Blumenviertel“ in Berlin-Rudow. Beklagter ist das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.
Aufgrund geologischer Besonderheiten ist der Grundwasserstand im Rudower Blumenviertel üblicherweise hoch. Seit den 1950er-Jahren wurde das Gebiet umfassend mit Häusern bebaut. Bis zur Wiedervereinigung wurde der Grundwasserstand durch das nahegelegene Wasserwerk Johannisthal künstlich abgesenkt, die Förderleistungen wurden nach 1990 jedoch stark reduziert. In der Folge stieg der Grundwasserspiegel im Blumenviertel an und es traten vermehrt Vernässungsschäden an Kellern und Fundamenten auf. Der Senat betrieb daher ab 1997 auf eigene Kosten eine Hebebrunnengalerie im Blumenviertel, wodurch das Grundwasser abgesenkt wurde. Die Genehmigung für die Brunnenanlage wurde mehrfach verlängert, ab Ende Juni 2022 wurde die reparaturbedürftige Anlage jedoch außer Betrieb genommen.
Die Kläger befürchten nun wieder steigendes Grundwasser und weitere Schäden an ihren Gebäuden. Sie begehren mit der Klage die Verurteilung des Senats zur Beibehaltung siedlungsverträglicher Grundwasserverhältnisse, zum Beispiel durch Reparatur und Weiterbetrieb der Brunnenanlage. Die Kläger werfen dem Beklagten rechtswidriges Verhalten in der Vergangenheit vor, welches ihn nunmehr zum Weiterbetrieb der Anlage verpflichte.
*Modalitäten der Berichterstattung: Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich.
Kamerateams sind nur ohne Stativ und Tonangel zulässig.*
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