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Beschluss des AG München

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1122 Gs 48/14
Staatsanwaltschaft: 404 Js 222065/12

In dem Ermittlungsverfahren gegen

Planec Robert (geb. Planec),
geboren am 01.12.1982 in Maribor/Slowenien, Familienstand unbekannt, Staatsangehörigkeit: slowenisch, wohnhaft: Ludwigstraße 11, 70176 Stuttgart,

Alias: R. Simone (geb. R.), Staatsangehörigkeit: ohne Angabe, Ludwigstr. 11,
Alias: B. Mathias (geb. B.), Staatsangehörigkeit: ohne Angabe, Ludwigstr. 11,
Alias: Keil Anne (geb. Keil), Staatsangehörigkeit: ohne Angabe, Ludwigstr. 11,
Alias: Rupnik Bojan (geb. Rupnik), geboren am 24.03.1983 in Ljubljana, Staatsangehörigkeit: slowenisch, Ludwigstr. 11,

wegen strafbarer Kennzeichenverletzung (MarkenG),

erlässt das Amtsgericht München durch den Richter am Amtsgericht Dr. Meyer am 08.05.2015 folgenden

Beschluss

1.

Von der Anordnung des Verfalls bzw. des Verfalls von Wertersatz in Höhe von 155.839,68 Euro gegen die unter den ALIAS-Personalien Robert Planec und Boja Rupnik handelnden unbekannten Tätern wird abgesehen, weil Ansprüche Verletzter entgegenstehen.

2.

Für die Dauer von drei Jahren ab Rechtskraft des Beschlusses im hiesigen Verfahrens bleiben aufrechterhalten:

a)

die durch Beschluss des Amtsgerichts München, Ermittlungsrichter vom 19.12.2012, Gz. III Gs 11883/12 erfolgte Beschlagnahme der aus der Kontokorrentabrede jeweils resultierenden Forderungen auf Auszahlung des Guthabens für das Konto, Nr. 665 672 7200, bei der Allianz Bank AG, Zweigniederlassung Oldenburgische Landesbank AG (BLZ 700 350 00) in Höhe von 55.395,00 Euro.

b)

die durch Beschluss des Amtsgerichts München, Ermittlungsrichter vom 10.01.2013, Gz. III Gs 269/13, erfolgte Beschlagnahme der aus der Kontokorrentabrede jeweils resultierenden Forderungen auf Auszahlung des Guthabens für das Konto, Nr. 702 519 5600, bei der GLS Bank eG (BLZ 430 609 67) in Höhe von 52.589,70 Euro.

c)

die durch Beschluss des Amtsgerichts München, Ermittlungsrichter vom 10.01.2013, Gz. III Gs 268/13, erfolgte Beschlagnahme der aus der Kontokorrentabrede jeweils resuliterenden Forderungen auf Auszahlung des Guthabens für das Konto, Nr. 937 264 700, bei der Deutschen Postbank AG (BLZ 600 100 70) in Höhe von 22.750,20 Euro.

d)

die durch Beschluss des Amtsgerichts München, Ermittlungsrichter vom 20.02.2013, Gz. III Gs 1378/13, erfolgte Beschlagnahme der aus der Kontokorrentabrede jeweils resultierenden Forderungen auf Auszahlung des Guthabens für das Konto, Nr. 860 868 900, bei der Commerzbank AG (BLZ 600 40071) in Höhe von 4.000,00 Euro und

e)

die durch Beschluss des Amtsgerichts München, Ermittlungsrichter vom 20.02.2013, Gz. III Gs 1377/13, erfolgte Beschlagnahme der aus der Kontokorrentabrede jeweils resultierenden Forderungen auf Auszahlung des Guthabens für das Konto, Nr. 103 358 8003, bei der Ziraat bank International AG (BLZ 512 207 00) in Höhe von 42.778,35 Euro.

3.

Die im Zuge der Beschlagnahmen gesicherten Vermögenswerte

 

in Höhe von 14.110,80 Euro bezogen auf das Konto, Nr. 665 672 7200, bei der Allianz Bank AG, Zweigniederlassung Oldenburgische Landesbank AG (BLZ 700 350 00),

 

in Höhe von 1.149,51 Euro bezogen auf das Konto, Nr. 702 519 5600, bei der GLS Bank eG (BLZ 430 609 67),

 

in Höhe von 5.506,60 Euro bezogen auf das Konto, Nr. 937 264 700, bei der Deutschen Postbank AG (BLZ 600 100 70),

 

in Höhe von 427,51 Euro bezogen auf das Konto, Nr. 860 868 900, bei der Commerzbank AG (BLZ 600 400 71) und

 

in Höhe von 2.843,71 Euro bezogen auf das Konto, Nr. 103 358 8003, bei der Ziraat Bank International AG (BLZ 512 207 00)

 

bleiben ebenfalls aufrechterhalten.

 

gez.

Dr. Meyer

Richter am Amtsgericht

 

Rechtskräftig seit 03.06.2015

 

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