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Beschluss zur Unister Holding GmbH Insolvenz

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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Unister Holding GmbH, Barfußgäßchen 11, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 25007  vertreten durch die Gesellschafter Sebastian Gantzckow und Christian Schilling wird heute, am 18.07.2016 um 11.15 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse  angeordnet:

wird Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Nikolaistraße 3-5, 04109 Leipzig, bestellt (§§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 22 Abs. 2 InsO). wird verboten über Gegenstände Vermögens zu verfügen (allgemeines Verfügungsverbot § 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt. InsO).
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss bestellt (§ 22a Abs. 1 InsO). Mitglieder sind:
– Agentur für Arbeit Leipzig, vertreten durch Frau Katrin Steffan,
Georg-Schumann-Straße 150, 04159 Leipzig,
– Rechtsanwalt Dr. Lars Westpfahl, Hohe Bleichen 7, 20354 Hamburg
als anwaltlicher Bevollmächtigter der HVP Hanse Vertriebspartner AG,
Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg

– Otto Meckenstock, Friedrich-Springorum-Straße 27A, 40237 Düsseldorf. hat die Aufgabe, Vermögen zu sichern und zu erhalten. ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen auf ein von einzurichtendes Anderkonto einzuziehen.Die Drittschuldner dürfen nur an leisten, es sei denn stimmt den Leistungen an zu. hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird.
wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform maßgebender Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. ist berechtigt, die zur Erfüllung Aufgaben erforderlichen Auskünfte Dritter, insbesondere Bank- und Kreditinstitute, einzuziehen.Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen werden soweit nicht in unbewegliche Gegenstände betroffen sind, untersagt, bzw. einstweilen eingestellt. (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO)

Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im folgenden Beschwerde genannt) statt.Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels
einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als bewirkt. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die Beschwerde soll begründet werden.Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden. durch den Gesellschafter Christian Schilling

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

405 IN 1402/16 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 18.07.2016

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