Dass es dafür auf der ordentlichen Hauptversammlung eine Mehrheit gibt, darf sicherlich bezweifelt werden. Der Antrag aber zumindest ist gestellt als Punkt der Beschlussfassung zur ordentlichen Hauptversammlung.
PartnerFonds AG
Planegg
Bekanntmachung weiterer Gegenstände zur Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung
Der Vorstand hat mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 10. August 2017 zur ordentlichen Hauptversammlung der PartnerFonds AG im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Europasaal, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München eingeladen.
Auf Antrag des Vereins „Wachsame Aktionäre des PartnerFonds „Kapital für den Mittelstand“ (WAP) e.V.“, die nachgewiesen haben, dass sie Anteile halten, die zusammen 500.000 € am Grundkapital übersteigen, machen wir gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 Satz 2 AktG zusätzlich zu der in unserer Einladung vom 10. August 2017 angegebenen Tagesordnung den folgenden weiteren Tagesordnungspunkt bekannt:
Tagesordnungspunkt 9:
|
|||||||||
Der Verein der Wachsamen Aktionäre der PartnerFonds „Kapital für den Mittelstand“ (WAP e.V.) beantragt, wie folgt zu beschließen:
|
Die vorstehende Ergänzung der Tagesordnung erfolgt auf Antrag des Vereins „Wachsame Aktionäre des PartnerFonds „Kapital für den Mittelstand“ (WAP) e.V.“. Die PartnerFonds AG ist gem. § 124 Abs.1 AktG verpflichtet, diesen Antrag zu veröffentlichen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Vorstand und Aufsichtsrat der PartnerFonds AG lehnen diesen Antrag der WAP e.V. ab und schlagen dementsprechend vor,
den Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 9 abzulehnen. |
Der Vorstand hat in seinem Bericht zum Geschäftsjahr 2016 ausführlich die Geschäftslage sowie die Ziele der Weiterentwicklung der PartnerFonds AG dargestellt. Auf diese zukünftige Strategie wird er auch detailliert und gesondert während der Hauptversammlung eingehen.
Die PartnerFonds AG hat im Jahr 2016 vier neue Investitionen in mittelständische Unternehmen mit einem kontrahierten Investitionsvolumen von 18 Mio. € umgesetzt. Weitere Investitionen sind in Vorbereitung. In einem von starkem Wettbewerb gekennzeichneten Marktumfeld konnte sich die PartnerFonds AG im Geschäftsjahr 2016 gut behaupten. Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die anhaltende Niedrigzinspolitik der europäischen Zentralbank keine wesentlichen Auswirkungen auf unsere Renditeerwartungen bei Eigenkapitalfinanzierungen gehabt.
Vorstand und Aufsichtsrat gehen davon aus, dass diese positive Gesamtentwicklung bei gleichbleibenden makroökonomischen Rahmenbedingungen und unter Berücksichtigung der neuen, geschärften Strategie zur weiteren Wertsteigerung führen wird. Insbesondere die von Vorstand und Aufsichtsrat eingeleiteten Maßnahmen zur Herstellung der Kapitalmarktfähigkeit mit anschließendem Börsengang, eröffnet den Aktionärinnen und Aktionären innerhalb der nächsten drei Jahre eine reale Chance, einen substantiell höheren Preis pro Aktie der PartnerFonds AG zu erzielen, als es in jedem anderen alternativen Szenario möglich wäre.
Die durch den WAP e.V. beantragte Auflösung der PartnerFonds AG bedeutet die sofortige Einstellung der Geschäftstätigkeit. Sie würde die positive Entwicklung der letzten Jahre ohne Not beenden und Werte vernichten: Hierzu hat der Vorstand eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, sowohl die Höhe des Liquidationserlöses als auch die Dauer der Abwicklung realistisch zu beurteilen. Die Liquidation birgt unvorhersehbare Risiken, die zum heutigen Zeitpunkt kaum quantifizierbar sind. Eine geordnete Liquidation im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen würde sich über einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren hinziehen, in denen Dividendenzahlungen kaum möglich wären.
Zusätzlich wäre die weitere laufende Nutzung der Verlustvorträge der PartnerFonds Gruppe durch Verrechnung mit Gewinnen aus der Fortführung des laufenden Geschäftsbetriebs unmöglich – die vorläufigen gewerbesteuerlichen Verlustvorträge per 31.12.2016 belaufen sich innerhalb der PartnerFonds Gruppe auf knapp € 64 Mio. Die vollständige Nutzung dieser Verlustvorträge würde bei einem Steuersatz von 10,85 % zu zukünftigen Steuervorteilen in Höhe von ca. € 7 Mio. führen, deren Wegfall eine Einbuße von ca. € 0,17 pro Aktie bedeutet.
Bereits auf den Hauptversammlungen 2014 und 2015 haben unsere Aktionäre mit über 80 % der Stimmen, in 2016 sogar mit über 96 % der Stimmen, für die Fortführung der Geschäftstätigkeit und damit gegen die Auflösung der PartnerFonds AG gestimmt. Eine jährlich wiederkehrende Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft schadet der PartnerFonds AG erheblich in ihrer Reputation im Markt. Die PartnerFonds AG ist in einem sensiblen Geschäftsumfeld, nämlich der Finanzierung mittelständischer Unternehmen, aktiv. Dort bestimmen Werte wie Vertrauen, Organisationsstärke, Nachhaltigkeit und Zuverlässigkeit das unternehmerische Handeln. Unsere Kunden, Geschäfts- und Vertriebspartner beginnen, die Werte der PartnerFonds AG als langfristigen Partner durch diesen jährlich wiederkehrenden, öffentlich gemachten Tagesordnungspunkt zur Auflösung der Gesellschaft in Frage zu stellen. Die dadurch entgangenen Geschäftschancen wirken sich zunehmend negativ auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und damit auf den Wert der Aktien aus.
Sowohl der Aufsichtsrat als auch Vorstand und die beratenden Experten lehnen aus diesen und weiteren gewichtigen Gründen die Auflösung der PartnerFonds AG ab. Auf der Hauptversammlung werden realistische Alternativen aufgezeigt, die deutlich sinnvollere und wirtschaftlich bessere Ergebnisse für ausstiegswillige Aktionäre ermöglichen werden.
Planegg, im August 2017
PartnerFonds AG
Der Vorstand
Kommentar hinterlassen