TUI AG Hannover und Berlin
ISIN DE000TUAG000
WKN TUAG00
Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (Beschlussfassung zur Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Begebung von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2022/I sowie eines Bedingten Kapitals 2022/II)Die ordentliche Hauptversammlung der TUI AG, Hannover/Berlin („Gesellschaft“) hat am 8. Februar 2022 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 7. Februar 2027 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen im Folgenden „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 2.000.000.000,00 € zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern der Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu 162.291.441,00 € nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren bzw. diese Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionspflichten auszustatten. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Das Bezugsrecht kann auch mittelbar gewährt werden, indem die Schuldverschreibungen von einem oder mehreren Kreditinstituten bzw. diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen in bestimmten Fällen nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses auszuschließen.Der Beschluss wird bei den Handelsregistern der Amtsgerichte Berlin-Charlottenburg (unter HRB 321) und Hannover (unter HRB 6580) hinterlegt.Die Hauptversammlung hat am 8. Februar 2022 des Weiteren beschlossen, das Grundkapital zum einen um bis zu 162.291.441,00 € durch Ausgabe von bis zu 162.291.441 neuen, auf den Namen lautenden Aktien (Bedingtes Kapital 2022/I) und zum anderen um bis zu 81.145.720,00 € durch Ausgabe von bis zu 81.145.720 neuen, auf den Namen lautenden Aktien (Bedingtes Kapital 2022/II) jeweils mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt zu erhöhen. Beide bedingten Kapitalien dienen der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten, die gemäß vorstehender Ermächtigung begeben werden, soweit die Ausgabe gegen bar erfolgt ist. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe vorstehender Ermächtigung festzulegenden Wandlungs- oder Optionspreis. Das Bedingte Kapital 2022/I dient darüber hinaus der Gewährung von Aktien an die Gläubiger der 589.600.000,00 € Wandelschuldverschreibungen, fällig 2028 (ISIN DE000A3E5KG2), sofern das Bedingte Kapital 2021 gemäß § 4 Abs. 9 der Satzung der TUI AG aufgebraucht ist und nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die bedingten Kapitalerhöhungen sind nur insoweit durchzuführen, wie von Wandlungs- oder Optionsrechten aus gegen bar ausgegebenen Schuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird oder Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden.Die Beschlüsse wurden noch nicht in die Handelsregister eingetragen.Wegen der Einzelheiten wird auf die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, die zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8 der Einberufung der Hauptversammlung der Gesellschaft im Bundesanzeiger vom 29. Dezember 2021 bekannt gemacht worden sind und die die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.
Hannover/Berlin, im Februar 2022TUI AG
WKN TUAG00
Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (Beschlussfassung zur Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Begebung von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2022/I sowie eines Bedingten Kapitals 2022/II)Die ordentliche Hauptversammlung der TUI AG, Hannover/Berlin („Gesellschaft“) hat am 8. Februar 2022 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 7. Februar 2027 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen im Folgenden „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 2.000.000.000,00 € zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern der Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu 162.291.441,00 € nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren bzw. diese Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionspflichten auszustatten. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Das Bezugsrecht kann auch mittelbar gewährt werden, indem die Schuldverschreibungen von einem oder mehreren Kreditinstituten bzw. diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen in bestimmten Fällen nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses auszuschließen.Der Beschluss wird bei den Handelsregistern der Amtsgerichte Berlin-Charlottenburg (unter HRB 321) und Hannover (unter HRB 6580) hinterlegt.Die Hauptversammlung hat am 8. Februar 2022 des Weiteren beschlossen, das Grundkapital zum einen um bis zu 162.291.441,00 € durch Ausgabe von bis zu 162.291.441 neuen, auf den Namen lautenden Aktien (Bedingtes Kapital 2022/I) und zum anderen um bis zu 81.145.720,00 € durch Ausgabe von bis zu 81.145.720 neuen, auf den Namen lautenden Aktien (Bedingtes Kapital 2022/II) jeweils mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt zu erhöhen. Beide bedingten Kapitalien dienen der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten, die gemäß vorstehender Ermächtigung begeben werden, soweit die Ausgabe gegen bar erfolgt ist. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe vorstehender Ermächtigung festzulegenden Wandlungs- oder Optionspreis. Das Bedingte Kapital 2022/I dient darüber hinaus der Gewährung von Aktien an die Gläubiger der 589.600.000,00 € Wandelschuldverschreibungen, fällig 2028 (ISIN DE000A3E5KG2), sofern das Bedingte Kapital 2021 gemäß § 4 Abs. 9 der Satzung der TUI AG aufgebraucht ist und nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die bedingten Kapitalerhöhungen sind nur insoweit durchzuführen, wie von Wandlungs- oder Optionsrechten aus gegen bar ausgegebenen Schuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird oder Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden.Die Beschlüsse wurden noch nicht in die Handelsregister eingetragen.Wegen der Einzelheiten wird auf die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, die zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8 der Einberufung der Hauptversammlung der Gesellschaft im Bundesanzeiger vom 29. Dezember 2021 bekannt gemacht worden sind und die die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.
Hannover/Berlin, im Februar 2022TUI AG
Der Vorstand
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