Noyb-Anwalt Felix Mikolasch erklärte: „Das EU-Recht verlangt, dass die Einwilligung freiwillig und ohne Zwang seitens des Nutzers erfolgt. Meta erhebt jedoch entgegen diesem Gesetz eine ‚Datenschutzgebühr‘ von bis zu 250 Euro pro Jahr, wenn jemand sein Grundrecht auf Datenschutz ausüben möchte.“
Umfragen deuten darauf hin, dass trotz der Ablehnung der Datensammlung durch 97 Prozent der Nutzer aus finanziellen Gründen 99 Prozent auf die Nutzung des werbefreien Abomodells verzichten. Mikolasch warnte: „Wenn Meta damit durchkommt, werden andere Unternehmen dem Beispiel folgen.“
Meta plant, europäischen Nutzern ab dem 1. März 2024 werbefreien Zugang zu Instagram und Facebook gegen eine monatliche Gebühr von 9,99 bis 12,99 Euro anzubieten. Das Unternehmen argumentiert, dass dieses Modell mit den Gesetzen konform ist. Andere Unternehmen wie Google’s YouTube und Spotify bieten bereits werbefreie Premiumzugänge gegen Gebühren an.
Noyb fordert die Behörden auf, die Abonnementpläne von Meta zu verbieten und den Konzern mit Strafen zu belegen. Die Entscheidung darüber wird voraussichtlich von der irischen Datenschutzaufsicht getroffen, da die Europazentrale von Meta in Irland ansässig ist.
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