In den letzten Wochen haben wir einige, leider anonyme Schreiben, in Sachen rechtliche Vertretung PIM Gold in die Redaktion bekommen.
Hier beschwert man sich darüber, „dass man mit 150 Euro abgelockt worden sei und jetzt über 3.000 Euro“ bezahlen müsse, ja die würden sogar einbehalten. Nun den Vorgang kann man nur direkt mit der betroffenen Kanzlei klären, wobei aber grundsätzlich anzumerken ist, dass ein Rechtsanwalt immer verpflichtet ist, nach der sogenannten RVG abzurechnen, heißt Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetz. Hält er sich nicht daran, dann kann er Ärger mit seiner Berufskammer, der Anwaltskammer, bekommen.
Mein Hinweis in dieser Sache ist aber dann, dass man solche Fälle über die Rechtsanwaltskammer klären kann. Hier kann man diese Beschwerde vorbringen. Die Kammer wird dann prüfen, ob das so in Ordnung war bzw. ist. Wenn nicht, wird die Rechtsanwaltskammer sicherlich handeln.
Ob Vermittler für Mandatsvermittlung eine Provision bekommen, dürfte dabei nur reine Spekulation sein. Solche Fälle kenne ich die letzten 12 Jahre nicht. Was ich kenne ist aber, dass der Anwalt, dem man das Mandat vermittelt hat, dann den betreffenden Vermittler nicht verklagt. Das schließt aber nicht aus, dass der Vermittler nicht von anderen Kunden verklagt wird, die einen anderen Rechtsanwalt haben. Genau deshalb sehe ich solche Empfehlungen dann immer kritisch.
Herr Pforr hat hier wohl die Mitglieder der IG pim gold so richtig nach Strich und Faden ausgenommen. Damit hat er es zurecht auch auf die warnliste der finanztest geschafft.
https://www.test.de/Unserioese-Anwaelte-Auf-Mandantenfang-5777593-0/
Ohne Worte. Entweder Warnliste oder Karma oder beide regeln das.