Startseite Allgemeines Beschwerden über Schlüsseldienste ausgewertet von VZ Berlin
Allgemeines

Beschwerden über Schlüsseldienste ausgewertet von VZ Berlin

Teilen
Neun von zehn Verbraucherbeschwerden waren berechtigt. Wer sich ausgesperrt hat, ist meistens auf einen Schlüsseldienst angewiesen und wird in dieser Notsituation nicht selten ausgenutzt und mit überzogenen Forderungen konfrontiert. Im Rahmen des Projekts Wirtschaftlicher Verbraucherschutz hat die Verbraucherzentrale Berlin Erfahrungen von betroffenen Verbrauchern mit Schlüsseldiensten gesammelt und ausgewertet.

49 Schlüsseldienste wurden schriftlich und in einem zweiten Schritt verdeckt telefo-nisch befragt. Zusätzlich rief die Verbraucherzentrale Berlin im August dazu auf, negative Erfahrungen mit Schlüsseldiensten zu melden. Daraufhin gingen innerhalb eines Monats 39 Verbraucherbeschwerden ein.

„Die Verbraucherzentrale bewertet Rechnungsbeträge über 100 Euro für eine einfache Öffnung einer zugefallenen Tür während der normalen Geschäftszeiten als unangemessen hoch“, fasst Eva Bell, Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin, das Ergebnis zusammen. Vorsicht sei beim Austausch des Schließzylinders geboten. Dies sei eher selten erforderlich, wurde aber in über der Hälfte der ausgewerteten Beschwerden durchgeführt. Daher ist es möglich, dass in einigen Fällen unnötige Arbeiten durchgeführt wurden, die zusätzliche und überhöhte Kosten verursachten.

„Die Ermittlung des angemessenen Preises ist für Verbraucher schwierig“, kritisiert Projektleiter Bernd Ruschinzik. Gesetzlich sei der Verbraucher gem. 632 Abs. 2 BGB verpflichtet, die marktübliche Vergütung zu bezahlen. Die Rechtsprechung gehe bei einer gewöhnlichen Türöffnung von einer Vergütung von 100,- € aus.

Die Innung für Metall- und Kunststofftechnik Berlin empfiehlt eine Pauschale von 97,38 € für eine einfache Türöffnung, unverständlich hohe Fahrtkosten und weitere Zuschläge. Die schriftliche Preiserhebung der Verbraucherzentrale hat ergeben, dass die Firmen für eine einfache Türöffnung durchschnittlich 75 € (50 € – 125 €) angeben. Die verdeckten telefonischen Abfragen der Verbraucherzentrale bei denselben Berliner Schlüsseldiensten brachte dann eine Merkwürdigkeit zu Tage: Sechs Firmen waren plötzlich nicht bereit, Preisangaben am Telefon zu machen, darunter auch ein Berliner Unternehmen mit vielen Verbraucherbeschwerden.

Die geschilderten Erfahrungen der Verbraucher sind auffallend negativ und zeigen erhebliche Abweichungen zwischen Preisauskunft und Rechnung. Bei den im August eingereichten Verbraucherbeschwerden wurde in 22 Fällen (56,4 %) nur die Türöffnung durchgeführt. Neun von zehn Rechnungen wiesen überhöhte Rechnungsbeträge aus. Die teuerste vorgelegte Rechnung betrug hierfür ganze 336 Euro. In 17 Fällen (43,6 %) war auffällig, dass noch der Einbau eines Schließzylinders oder anderer

Mehraufwand dazukam. Hier wurde in einem Fall mit über 800 Euro kräftig zugelangt. Ob möglicherweise Wucher vorliegt, kann nur bei Würdigung der Gesamtumstände im Einzelfall beurteilt werden.

Die Verbraucherzentrale hat hierzu ein Musterschreiben mit Rechtsprechungsübersicht erstellt. „Die Gewerbeaufsicht muss Schlüsseldienste verstärkt überwachen“, fordert Verbraucherschützerin Bell. Und auch Polizei und Staatsanwaltschaft sollten in einigen Fällen die Ermittlungen aufnehmen. „Wir stellen unsere Ergebnisse gern zur Verfügung.“

Tipp

Projektleiter Ruschinzik hält noch einige Tipps für Verbraucher bereit:

  • Nicht unter Druck setzen lassen. Tagsüber sind mehr als 100 Euro für eine einfache Türöffnung in der Regel überhöht. Wehren Sie sich mit Hilfe der Verbraucherzentrale.
  • Rechnungspositionen kritisch prüfen, nichts unterschreiben und bei Drohungen die Polizei hinzuziehen.
  • Ersatzschlüssel in der Nachbarschaft hinterlegen und vorsorglich den renommierten Schlüsseldienst im Kiez im Handy speichern. Übergroße Anzeigen in den Branchenverzeichnissen eher meiden.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Quelle:VZ Berlin

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Hurra! Sachsen bleibt BSW-frei – Der Kelch ist vorbeigegangen!

Die politische Wetterlage in Sachsen hat sich schlagartig aufgehellt! Mit einem lauten...

Allgemeines

Vorläufige Insolvenzverwaltung für EnergieWerte Betrieb GmbH & Co. KG angeordnet

Das Amtsgericht Wetzlar hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3 IN 151/24...

Allgemeines

Bekanntmachung über die Erteilung und das Erlöschen von Erlaubnissen (IV. Quartal 2023) vom: 29.01.2024 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bekanntmachung über die Erteilung und das Erlöschen von Erlaubnissen...