Home Justiz Beseitigung des Chinesischen Muntjaks gerichtlich bestätigt
Justiz

Beseitigung des Chinesischen Muntjaks gerichtlich bestätigt

Share
Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
Share

Mit Beschluss vom vergangenen Mittwoch hat der 5. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts in zweiter Instanz eine Anordnung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) bestätigt, die der Eigentümerin eines Eigenjagdbezirkes im nördlichen Kreis Rendsburg-Eckernförde aufgibt, behördliche Maßnahmen zur Beseitigung des Chinesischen Muntjaks auf ihren Flächen zu dulden.

Nach einem erfolglosen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht (Beschluss vom 8. Juli 2021, Az. 1 B 51/21) ist damit auch die Beschwerde der antragstellenden Eigentümerin vor dem Oberverwaltungsgericht als unbegründet zurückgewiesen worden. Die Duldungsanordnung sei auch unter Berücksichtigung der Eigentumsgarantie verhältnismäßig, so der 5. Senat. Die Antragstellerin selbst sei nicht jagdausübungsberechtigt. In den anliegenden Jagdbezirken habe das LLUR gegenüber der Jägerschaft angeordnet, die Muntjaks mit dem Ziel der Bestandserschöpfung durch Abschuss „aus der Natur zu entnehmen“. Der Versuch, den Bestand auch auf den Flächen der Antragstellerin durch die Jägerschaft beseitigen zu lassen, habe allerdings nicht zum Erfolg geführt. Das vorgesehene Einvernehmen des Jagdausübungsberechtigten sei bei unionskonformer Gesetzesauslegung entbehrlich, wenn ein sofortiges Handeln – wie hier – zur Vermeidung der Ausbreitung lebensfähiger Populationen geboten sei (Gefahr in Verzug).

Bei dem Chinesischen Muntjak handelt es sich um ein hirschartiges Tier mit einer Schulterhöhe von ca. 50 cm. Er gilt nach EU-Recht als invasive und gebietsfremde Art. Im Kreisgebiet war er erstmals im März 2020 gesichtet worden. Die Naturschutzbehörden sind gesetzlich verpflichtet, seine Etablierung und Ausbreitung zu verhindern.

Der Beschluss vom 15. September 2021 ist unanfechtbar (Az. 5 MB 22/21).

Share
Written by
Die Redaktion -

Mitarbeiter der Redaktion sind kompetente Kollegen die seit 20 Jahren oder länger in der Branche sind. Wir verdienen kein Geld mit Anlegerschutz oder Ratings. Wir gehen unserem Beruf mit viel Freude nach, wissen aber auch das jede schlechte Nachricht in der Branche, ein Verkaufshindernis für uns ist. Helfen Sie uns schlechte Nachrichten zu vermeiden.Informieren Sie uns, wenn Sie etwas Neues und Wichtiges aus unserer Branche hören. Es sollte nachprüfbar sein für uns (Quellenangabe wenn möglich). Vielen Dank Die Redaktion

Leave a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Related Articles
Justiz

OLG Frankfurt: Geldwäscheverdachtsmeldung

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung Schadensersatzansprüche...

Justiz

Unzulässig

Frankfurter Theater-Doppelanlage: Neubau statt Sanierung Die Stadt Frankfurt hat nach einer eingehenden...

Justiz

Entlassung rechtmäßig

Verwaltungsgericht Koblenz bestätigt Entlassung eines Polizeikommissars wegen unangebrachter Inhalte Das Verwaltungsgericht Koblenz...