Am Donnerstag hat der Bundestag sich dem Kapitalmarktrecht gewidmet. In 1. Lesung berieten die Abgeordneten einen Gesetzentwurf der Koalition, der der nationalen Umsetzung europäischer Rechtsakte dient, insbesondere der zweiten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente MiFID II (Drs. 18/10936).

Diese Richtlinie ist ein Kernstück der Finanzmarktregulierung im europäischen Binnenmarkt. Transparenz und Anlegerschutz im Kapitalmarktrecht sollen damit gestärkt werden. Hierbei ist auch vorgesehen, die unabhängige Honorarberatung zu stärken. Das hat die SPD-Bundestagsfraktion seit langem gefordert.

Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, das bislang im Rahmen einer Finanzanlageberatung vor-geschriebene Beratungsprotokoll durch eine sogenannte Geeignetheitserklärung abzulösen. Damit soll einer Fehl- und Falschberatung besser vorgebeugt werden.