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Bestellung eines gemeinsamen Vertreters

IO-Images (CC0), Pixabay
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Landgericht München I

Bekanntmachung

5 HK O 14351/​22e

Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Abfindung und des Ausgleichs für die Aktionäre der AGROB Immobilien AG anhängig. Antragsgegnerin ist die RFR InvestCo 1 GmbH.

Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde daher nunmehr bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Tino Sekera-Terplan
c/​o Rechtsanwälte Kempter, Gierlinger und Partner
Barer Straße 48
80799 München

Tel.: 089/​287 23 90

 

Dr. Krenek
Vorsitzender Richter
am Landgericht

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