Landgericht DüsseldorfBekanntmachung33 O 19/21 [AktE] Bei dem Landgericht Düsseldorf ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Ausgleichszahlung und der Barabfindung gem. 304, 305 AktG zugunsten der Aktionäre der easy Software AG (Amtsgericht Duisburg HRB 15618) nach Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 15. November/20. Dezember 2020 der easy Software AG mit der deltus 36.AG (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 119286) anhängig. Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten außenstehenden Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde bestellt: Rechtsanwalt Toni Riedel
3. Kammer für Handelssachen Bronczek |
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