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Anlegerschutz

Bestellung eines gemeinsamen Vertreters HolidayCheck Group AG

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay
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Landgericht München I

Bekanntmachung
des Landgerichts München I (Az. 5 HK O 84754/​23e)

5 HK O 8475/​23 e

Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Bestimmung einer angemessenen Abfindung und eines angemessenen Ausgleichs für die Aktionäre der HolidayCheck Group AG aus einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag anhängig. Antragsgegnerin ist die Burda Digital SE.

Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann
Prenzlauer Allee 8 (Nähe Alexanderplatz)
10405 Berlin

Tel.: 030/​86 42 2011

 

Dr. Krenek
Vorsitzender Richter am Landgericht

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