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Startseite Vorsicht Anlegerschutz Bestellung eines gemeinsamen Vertreters i:FAO AG
Anlegerschutz

Bestellung eines gemeinsamen Vertreters i:FAO AG

qimono (CC0), Pixabay
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Landgericht Frankfurt am Main

3-05 O 183-21

In dem Spruchverfahren von Aktionären gegen die Amadeus Corporate Business AG betreffend die Angemessenheit der Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der i:FAO AG wurde gemäß § 6 SpruchG den außenstehenden Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt:

Rechtsanwalt
Dr. Peter Dreier
Dreier Riedel Rechtsanwälte
Graf-Adolf-Platz 1-2
40213 Düsseldorf

Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 SpruchG.

 

Landgericht Frankfurt am Main

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