Landgericht Lübeck
In dem Antragsverfahren auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung für die ausgeschiedenen Aktionäre der Nikon SLM Solutions AG in Lübeck wegen der zwangsweisen Übertragung ihrer Aktien an die NIKON SLM Solutions AG, vertr. d. d. Vorstand, Estlandring 4, 23560 Lübeck, hat das Landgericht Lübeck gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 SpruchG Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Graf-Adorf-Platz 1-2, 40213 Düsseldorf, zum gemeinsamen Vertreter für die Antragsberechtigten, die nicht selbst Antragsteller sind, bestellt. Der Übertragungsbeschluss ist am 1. September 2023 in das Handelsregister der Nikon SLM Solutions AG beim Amtsgericht Lübeck (HRB 13827HL) eingetragen worden.
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