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Bestellung eines gemeinsamen Vertreters Nymphenburger Immobilien AG

IO-Images (CC0), Pixabay
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Landgericht München I

Bekanntmachung

Az. 5 HK O 13397/​21

Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der Nymphenburg Immobilien AG anhängig. Antragsgegnerin ist die Nymphenburg Immobilien SE.

Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde daher nunmehr bestellt:

Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Schüppen
Ottostraße 3
80333 München
Tel.: 089 23 23 96 89 0

 

Dr. Krenek, Vorsitzender Richter am Landgericht

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