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Anlegerschutz

Bestellung eines gemeinsamen Vertreters Sport1 Medien AG

stux (CC0), Pixabay
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Landgericht München I

Bekanntmachung

Az. 5 HK O 2103/​22

Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der Sport1 Medien AG anhängig. Antragsgegnerin ist die Highlight Communications AG.

Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde daher nunmehr bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Andreas Wirth
Wittelsbacherstraße 20
80469 München

 

Dr. Krenek
Vorsitzender Richter am Landgericht

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