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Bestellung eines gemeinsamen Vertreters wallstreet:online capital Aktiengesellschaft

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Landgericht Berlin

102 O 60/​22 SpruchG – 20.09.2022

In dem aus Anlass des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der wallstreet:online capital Aktiengesellschaft hier anhängig gemachten Spruchverfahren hat das Gericht zum gemeinsamen Vertreter gemäß § 6 Abs. 1 SpruchG bestimmt:

Herrn Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin.

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