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Beteiligt sich die BaFin auch daran? Wir hoffen es!

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ESMA hat am 5.2.2020 die Common Supervisory Action 2020 (CSA 2020) verlautbart (siehe: https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-launches-common-supervisory-action-ncas-mifid-ii-suitability-rules (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.) ).

Hierbei handelt es sich um eine EU-weit koordinierte Prüfmaßnahme von nationalen Aufsichtsbehörden. Sie soll die Konvergenz der Implementierung und Anwendung der Regelungen innerhalb der EU sicherstellen und den Anlegerschutz erhöhen. Der Prüfschwerpunkt der CSA 2020 liegt auf den gesetzlichen Vorgaben zur Geeignetheit gemäß § 56 WAG iVm Art 54f Delegierte Verordnung (EU) 2017/565.

Die FMA wird an der CSA 2020 teilnehmen und diese sowohl bei Banken als auch Wertpapierfirmen durchführen. Die CSA 2020 wird in den geplanten Vor-Ort-Prüfmaßnahmen zur Geeignetheit im Jahr 2020 integriert. Die betroffenen Unternehmen werden vor der Vor-Ort-Prüfmaßnahme individuell informiert.

Die österreichische Finanzmarktaufsicht leitet die Ergebnisse nur anonymisiert und für alle im Zuge der CSA geprüften Unternehmen aggregiert an ESMA weiter.

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