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Startseite Allgemeines Gold Betreff: Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Carbonbeton Innovation Elements GmbH
GoldVorsicht

Betreff: Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Carbonbeton Innovation Elements GmbH

viarami (CC0), Pixabay
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hiermit erhalten Sie die Mitteilung über den Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg, betreffend das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carbonbeton Innovation Elements GmbH (Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 746650).

Wesentliche Inhalte des Beschlusses vom 03.12.2024:

  1. Vorläufiger Insolvenzverwalter:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Peter Depré (O 4, 13-16, 68161 Mannheim) bestellt.
  2. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorübergehend eingestellt.
  3. Verfügungsbeschränkungen:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

    • Insbesondere dürfen Bankkonten und Außenstände nicht ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters genutzt werden. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über diese Vermögenswerte geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
  4. Sonderkonten:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Sonderkonten im Namen der Schuldnerin oder in seiner Funktion als Insolvenzverwalter zu eröffnen.
  5. Pflichten der Schuldnerin:
    Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter Einblick in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren sowie sämtliche Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung des Vermögens erforderlich sind.
  6. Verbot für Drittschuldner:
    Drittschuldnern der Schuldnerin ist es untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Sie sind angehalten, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Heidelberg (Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg) einzureichen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist das Datum der Verkündung, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Bitte beachten Sie, dass Rechtsmittel auch elektronisch eingelegt werden können. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.ejustice-bw.de.

Für weitere Fragen oder Anliegen steht Ihnen das zuständige Insolvenzgericht in Heidelberg zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Amtsgericht Heidelberg
-Insolvenzgericht-

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