Nun, ganz einfach gesagt, gibt es vor der nachrangigen Grundschuld immer eine erstrangige im Grundbuch. Im Regelfall wird diese erstrangige Grundschuld im Grundbuch von Banken belegt. Damit haben die Banken natürlich die höchste Sicherheit, wenn mit einem Investment einmal etwas „schief gehen sollte“. Nachrangige Grundschulden werden erst dann bedient, wenn noch Gelder übrig sind, nachdem die erstrangige Grundschuld bedient wurde.
Aus der Vergangenheit wissen wir leider, dass für die Gläubiger der nachrangigen Grundschuld oft kein Geld oder nur noch sehr wenig Geld zum Verteilen übrig bleibt. Genau das hält derzeit vielleicht viele Anleger berechtigterweise von Investitionen in das Projekt „Betreutes Wohnen Hürth“ auf der Crowdinvestingplattform EXPORO ab. Sie haben möglicherweise verstanden, dass sich das vom Marketing her gesehen „gut anhört“, aber in der Realität möglicherweise gar keine Sicherheit darstellen könnte für den Anleger. Das sollte man dann von Seiten von EXPORO dem Anleger auch einmal sagen.
Man sollte bitte Anleger nicht für „dumm verkaufen“.
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