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Betreuungsgeld

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Vor einem Jahr trat das Gesetz zum Betreuungs­geld in Kraft: Seit dem 1. August 2013 haben Eltern An­spruch auf 100 Euro (ab dem 1. August 2014: 150 Euro), wenn sie für ihr Kind keine früh­kindliche Betreuung in öffentlich geförderten Tages­einrichtungen oder in öffentlich geförderter Kinder­tages­pflege in An­spruch nehmen.

Zwischen dem 1. Januar und dem 31. März 2014 wurde das Betreuungs­geld knapp 146 000 Mal aus­gezahlt. 86 % der Beziehenden hatten die deutsche Staats­angehörigkeit, 14 % eine ausländische. Der Groß­teil der Leistungs­beziehenden (76 %) stellte den Antrag auf Betreuungs­geld für den maximal möglichen Bezugs­zeitraum von 22 Monaten. Mit einer Bezugs­dauer von unter 6 Monaten planen nur 6 % der Leistungs­beziehenden.

Hinsichtlich des Bezugs­zeitraums zeichnet sich ein deutlicher Ost-West-Unterschied ab: Mit 13,5 Monaten ist die voraus­sichtliche Bezugs­dauer in den neuen Ländern wesentlich kürzer als im früheren Bundes­gebiet (19,6 Monate). Am kürzesten fällt sie mit 11,3 Monaten in Thüringen aus, am längsten im Saar­land (20,9 Monate). Weitere Informationen zum Betreuungsgeld finden Sie im Themenbereich Eltern- und Betreuungsgeld.

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