Vor einem Jahr trat das Gesetz zum Betreuungsgeld in Kraft: Seit dem 1. August 2013 haben Eltern Anspruch auf 100 Euro (ab dem 1. August 2014: 150 Euro), wenn sie für ihr Kind keine frühkindliche Betreuung in öffentlich geförderten Tageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege in Anspruch nehmen.
Zwischen dem 1. Januar und dem 31. März 2014 wurde das Betreuungsgeld knapp 146 000 Mal ausgezahlt. 86 % der Beziehenden hatten die deutsche Staatsangehörigkeit, 14 % eine ausländische. Der Großteil der Leistungsbeziehenden (76 %) stellte den Antrag auf Betreuungsgeld für den maximal möglichen Bezugszeitraum von 22 Monaten. Mit einer Bezugsdauer von unter 6 Monaten planen nur 6 % der Leistungsbeziehenden.
Hinsichtlich des Bezugszeitraums zeichnet sich ein deutlicher Ost-West-Unterschied ab: Mit 13,5 Monaten ist die voraussichtliche Bezugsdauer in den neuen Ländern wesentlich kürzer als im früheren Bundesgebiet (19,6 Monate). Am kürzesten fällt sie mit 11,3 Monaten in Thüringen aus, am längsten im Saarland (20,9 Monate). Weitere Informationen zum Betreuungsgeld finden Sie im Themenbereich Eltern- und Betreuungsgeld.
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