Seit dem 14. April überprüft das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zum Betreuungsgeld. Eltern haben momentan Anspruch auf monatlich 150 Euro, wenn sie für ihr Kind keine frühkindliche Betreuung in öffentlich geförderten Tageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege in Anspruch nehmen.
Im vierten Quartal 2014 wurde das Betreuungsgeld knapp 386 000 Mal ausgezahlt. 83 % der Beziehenden hatten die deutsche Staatsangehörigkeit, 17 % eine ausländische. Der Großteil der Leistungsbeziehenden (75 %) stellte den Antrag auf Betreuungsgeld für den maximal möglichen Bezugszeitraum von 22 Monaten. Mit einer Bezugsdauer von unter 6 Monaten planen nur 4 % der Leistungsbeziehenden.
Hinsichtlich des Bezugszeitraums zeichnet sich ein deutlicher Ost-West-Unterschied ab: Mit 14,4 Monaten ist die voraussichtliche Bezugsdauer in den neuen Ländern wesentlich kürzer als im früheren Bundesgebiet (19,9 Monate). Am kürzesten fällt sie mit 13 Monaten in Thüringen aus, am längsten in Bayern und Baden-Württemberg (je 20,3 Monate).
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