Die BaFin hat ein neues Merkblatt mit Hinweisen für die Zulassung von Versicherungs-Aktiengesellschaften zum Betrieb der Lebensversicherung als Erstversicherungsunternehmen in Deutschland veröffentlicht.
Es konkretisiert Angaben und Unterlagen, die die Gesellschaften der BaFin vorlegen müssen, damit sie die Zulassung prüfen kann. Zudem benennt das Merkblatt die Besonderheiten, die für kleine Versicherungsunternehmen im Sinne von § 211 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) gelten.
Das Merkblatt ersetzt die alte Fassung aus dem Jahr 2011. Die Überarbeitung war aufgrund der VAG-Novelle notwendig geworden, die das neue europäische Aufsichtsregime Solvency II in deutsches Recht umgesetzt hat.
Kommentar hinterlassen