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Betriebsgold.de – innovativ aber bescheuert

IO-Images (CC0), Pixabay
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So ein Kommentar eines Edelmetallexperten, und möglicherweise nur die Lizenz zum Gelddrucken für den Anbieter. Zitat Ende

Nun haben wir uns das einmal angeschaut, vor allem die Bedingungen dafür. Da heißt es zum Beispiel:

Dem Kunden ist bekannt, dass es bei Edelmetallen – z.B. aufgrund von Krisen – zu Engpässen auf dem Beschaffungsmarkt kommen kann, auf die philoro keinen Einfluss hat. Diese Engpässe können neben stark erhöhten Rohstoffpreisen zu stark erhöhten Handelsaufschlägen von Produzenten oder Zwischenhändlern führen, welche den Rohstoffeinkauf für philoro bezogen auf das philoro BETRIEBSGOLD-Depot unrentabel machen. philoro behält sich deshalb das Recht vor, bei solchen
Engpässen das philoro BETRIEBSGOLD-Depot mit dem Kunden für die Dauer des Engpasses auszusetzen.

Die Aussetzung muss dem Kunden schriftlich angezeigt werden. Das Recht zur Kündigung gemäß § 8 bleibt davon unberührt. Für den Fall, dass die Zahlung bereits bei philoro eingegangen ist und der Engpass vor dem in § 2 Abs. 3 genannten Tag entstehen sollte, überweist philoro dem Kunden die eingezahlte Summe unverzüglich auf dessen Konto zurück.

Zitat Ende

Da fragt man sich schon, ob ein kluger Unternehmer solch ein Risiko eingehen will.

Das deis dann ein gutes Geschäft für den Anbieter ist, das kann man dann im nächsten Paragraphen lesen:

philoro ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit von dem im
Antragsformular angegebenen Konto des Kunden die vereinbarten Gebühren nach diesem Vertrag einzuziehen. Der Kunde erteilt philoro zu diesem Zweck ein SEPA-Lastschriftmandat. Etwaige vom Kunden zu tragende anfallende Bankgebühren oder Kosten einer vom Kunden zu verantwortenden Rückbelastung, die im Zusammenhang mit dem SEPALastschriftmandat stehen, sind im § 5 Absatz (2) Gebühren geregelt.

(2) Alle erfolgten Zahlungen werden vorbehaltlich § 5 vollumfänglich zum Kauf von Gold, Silber, Platin und Palladium verwendet und zwar je nach Wahl des Edelmetalls des durch den Kunden angegebenen Verwendungszwecks in der Überweisung.
(3) Der Kaufpreis für Gold, Silber, Platin und Palladium entspricht dem veröffentlichten LBMA-Fixing-Kurs des Folgetages nach Zahlungseingang, zuzüglich eines Handelsaufschlages (LBMA-Fixing A.M., 11:30 Uhr, Mitteleuropäische Zeit, herausgegeben durch die The London Bullion Market Association, 1–2 Royal Exchange Buildings, Royal Exchange, London, EC3V 3LF, veröffentlicht unter anderen bei: https://www.lbma.
org.uk/prices-and-data/precious-metal-prices#/). Findet an die-
sem Tag kein LBMA-Pricing statt (LBMA Holidays), gilt automatisch der nachfolgende Handelstag. Die Höhe des Handelsaufschlages ergibt sich aus dem unter § 1 Abs. 1 genannten Preisblatt. Sollte der Ankauf von Gold mehrwertsteuerpflichtig werden oder sich die Mehrwertsteuer
bei Silber, Platin oder Palladium ändern, ist die dann geltende Mehrwertsteuer beim Kaufpreis mit zu berücksichtigen.
(4) Die Menge des erworbenen Edelmetalls und das Datum des Erwerbswerden innerhalb von 5 Bankarbeitstagen in dem philoro BETRIEBSGOLD-Account des Kunden festgehalten. Außerdem erhält der Kunde eine Rechnung per E-Mail, die den Erwerb dokumentiert.
(5) Mit jedem Kaufvorgang erwirbt der Kunde von philoro Miteigentum an zertifiziertem physischem Edelmetall in Barrenform, gemäß oben genanntem Preisblatt eines international anerkannten Herstellers, der Mitglied in der „The London Bullion Market Association (LBMA) ist. Das Ausmaß des Erwerbs von Miteigentum hängt von den jeweiligen Rohstoffpreisen ab und wird dem Kunden von philoro mit den Ankaufrechnungen mitgeteilt.
(6) philoro verschafft dem Kunden jeweils nach dessen Wahl des Edelmetalls das (Mit-) Eigentum an dem gekauften Edelmetall durch Einräumung von Miteigentum nach Bruchteilen an einem der philoro gehörenden Sammelbestand an physischem Edelmetall in Barrenform in der in § 2 Abs. 5 bezeichneten Art und Güte (Goldbarren mit einer Feinheit von 999.9/1.000, Silberbarren mit einer Feinheit von 999/1.000,
Platinbarren mit einer Feinheit von 999.5/1.000 und Palladiumbarren mit einer Feinheit von 999.5/1.000). Die Parteien erklären mit dem Vertragsabschluss die Einigung in Bezug auf die Eigentumsübertragung in diesem Ausmaß. philoro vermittelt dem Kunden den Besitz.

Dabei haben wir nicht einmal alle Punkte der BGB hier auseinandergenommen.

230601_Betriebsgold_BGB_DE_web

Zitat Ende

Schaut man sich dann noch den Handelsaufschlag an, dann würde ich als Unternehmer erst recht sagen, nein lass das mal lieber.

230515_Betriebsgold_Preisblatt_D_web

Ein Unternehmer braucht Berechenbarkeit, ganz ehrlich, so oft wie sich der Goldpreis verändert, ist es schwierig zu sagen, „der ist brechenbar“, aber das gilt auch für andere Edelmetalle. Es mag ein „Marketinggag“ sein, aber ein gutes Angebot ist es unserer Meinung nach nicht.

 

 

 

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