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Betriebsräte

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Betriebsräte und Personalvertretungen behalten das Recht, Schulungen in Präsenzform zu bevorzugen, selbst wenn dies für den Arbeitgeber mit höheren Kosten verbunden ist. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem richtungsweisenden Urteil klargestellt und damit die Bedeutung von persönlichen Bildungsangeboten für die Arbeit der Mitarbeitervertretungen hervorgehoben.

Die Entscheidung erging im Rahmen eines Falls, bei dem zwei neu gewählte Personalvertreter eine mehrtägige Schulung zum Betriebsverfassungsrecht in Potsdam besuchen wollten. Der Arbeitgeber lehnte die Übernahme der Reisekosten ab und argumentierte, dass nur die Kosten für notwendige Schulungen getragen werden müssten. Er schlug stattdessen die Teilnahme an einem Webinar des gleichen Anbieters vor, um Kosten zu sparen. Die Personalvertreter bestanden jedoch auf der Präsenzschulung, was zu dem Rechtsstreit führte.

Das Gericht unterstrich mit seinem Urteil (Az. 7 ABR 8/23) die Wichtigkeit des direkten Austauschs und der persönlichen Interaktion in Bildungsveranstaltungen, besonders wenn es um komplexe Themen wie das Betriebsverfassungsrecht geht. Die Richter erkannten an, dass Präsenzschulungen nicht nur die Vermittlung von Wissen, sondern auch den Erfahrungsaustausch und die Netzwerkbildung unter den Teilnehmern fördern. Diese Aspekte können in Online-Formaten oft nicht in gleichem Maße gewährleistet werden.

Dieses Urteil verdeutlicht, dass die Qualität der Weiterbildung und die Effektivität des Lernens eine entscheidende Rolle spielen und nicht allein die Kosten im Vordergrund stehen sollten. Es stärkt die Position von Betriebsräten und Personalvertretungen in ihrer wichtigen Aufgabe, die Interessen der Belegschaft zu vertreten und setzt ein klares Zeichen für die Anerkennung ihrer Bedürfnisse in der beruflichen Weiterbildung.

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