Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen die bislang unbekannten Betreiber der Website finoa.ag. Über die Website bieten sie eine Handelsplattform und die Verwahrung von Kryptowährungen an. Die Betreiber behaupten, eine Erlaubnis der BaFin zu haben. Das ist nicht der Fall.
Es liegt ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der Finoa GmbH vor, die eine Erlaubnis der BaFin für das Kryptoverwahrgeschäft hat. Die Finoa GmbH steht in keiner Verbindung mit der Website finoa.ag.
Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
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