Handelsplattform marketbulls.co.uk: BaFin ermittelt gegen Webseitenbetreiber und warnt vor gefälschten BaFin-Schreiben
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die unbekannten Betreiber der inzwischen inaktiven Online-Handelsplattform marketbulls.co.uk keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Das Betreiberunternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Webseite marketbulls.co.uk bis vor Kurzem unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten wurden. Zudem hat die Aufsicht Kenntnis davon erlangt, dass angebliche BaFin-Mitarbeiter im Rahmen der Geschäftsabwicklung telefonischen Kontakt mit Kundinnen und Kunden der Plattform aufgenommen haben. Anschließend haben diese ein gefälschtes BaFin-Schreiben erhalten, in dem über angebliche Zahlungseingänge in Kryptowährung auf einem Konto informiert wird. Der Adressat wird aufgefordert, einen bestimmten Betrag zur „Freischaltung des Geldes“ zu entrichten.
Die BaFin stellt klar, dass sie derartige Schreiben nicht versendet. Es handelt sich um einen Betrugsversuch. Der dargestellte Sachverhalt entbehrt darüber hinaus jeglicher realen wirtschaftlichen Grundlage.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Kommentar hinterlassen