Nach dem in der Anklageschrift dargestellten Sachverhalt wird dem Angeklagten vorgeworfen sich der Geschädigten gegenüber als Teppichhändler ausgegeben zu haben. In drei Fällen habe er der Geschädigten minderwertige Teppiche als handgeknüpfte Orientteppiche verkauft.
Hierfür habe die Geschädigte dem Angeklagten insgesamt 21.900 Euro sowie drei Krügerrand Goldmünzen im Wert von 4.017 Euro bezahlt.
In einem weiteren Fall soll der Angeklagte die Geschädigte dazu überredet haben ihm 80.000 US- Dollar zu wechseln.
Die Geschädigte habe dem Begleiter des Angeklagten 13 Krügerrand Goldmünzen im Wert von insgesamt 17.318 Euro ausgehändigt.
Im Gegenzug habe sie ein in Plastik und Alufolie eingewickeltes Bündel erhalten, in welchem sich die 80.000 US-Dollar befinden sollten.
Tatsächlich waren in dem Bündel lediglich Papierzettel enthalten.
Der Angeklagte ist wegen vergleichbarer Betrugstaten bereits mehrfach massiv vorbestraft und zudem auch bei anderen Gerichten wegen ähnlicher Fälle angeklagt.
Die Hauptverhandlung in diesem Verfahren findet am 19.05.2021 um 09:15 Uhr in Saal 0.007 statt.
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