Wer bei der Herstellung von Medikamenten auf billigere Arzneien aus dem Ausland zugreift, macht sich strafbar. Zu diesem Urteil kam der Bundesgerichtshof. Die Richter hoben damit einen Freispruch gegen einen Apotheker auf. Der Mann hatte Produkte im Ausland günstig gekauft, aber den vollen Preis berechnet.
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