Allgemeines

Betrug

Teilen

Wer bei der Herstellung von Medikamenten auf billigere Arzneien aus dem Ausland zugreift, macht sich strafbar. Zu diesem Urteil kam der Bundesgerichtshof. Die Richter hoben damit einen Freispruch gegen einen Apotheker auf. Der Mann hatte Produkte im Ausland günstig gekauft, aber den vollen Preis berechnet.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Deutschland braucht einen Ruck: Gemeinsam aus der Komfortzone in die Zukunft

Deutschland – ein Land, das einst für seine Innovationskraft, seinen Fleiß und...

Allgemeines

Mega-Millions-Weihnachtswunder: $1 Milliarde unterm Baum – na ja, fast

Die Weihnachtszeit bringt bekanntlich magische Momente – und dieses Jahr hat der...

Allgemeines

Trump on Christmas

Er ist zurück, unser Lieblings-Showman der Weltpolitik, Donald Trump. Und diesmal will...