Der BaFin sind mehrere Fälle bekannt geworden, in denen Betrüger gefälschte Zertifikate und Mails im Namen der Aufsicht verschicken und Verbraucherinnen und Verbraucher auffordern, Überweisungen auf angebliche Konten der BaFin vorzunehmen. Diese sollen als Sicherheit für darauffolgende Überweisungen an die Verbraucher erfolgen – beispielsweise um Gewinne aus Investitionen auf unlizenzierten Handelsplattformen mit Bitcoins auszuzahlen oder Verluste bei ähnlichen Investitionen auszugleichen. Die Kontaktaufnahme erfolgt durch angebliche BaFin-Mitarbeiter oder von ihr beauftragte Kontaktpersonen, beispielsweise Rechtsanwälte.
Die BaFin stellt klar, dass es sich um keine offiziellen Dokumente der Aufsicht handelt. Sie nimmt keine Überweisungen an Verbraucherinnen und Verbraucher vor oder fordert diese ein. Die BaFin wendet sich niemals an einzelne Personen, um sie im Hinblick auf konkrete Bank-, Finanzdienstleistungs- oder Versicherungsgeschäfte zu beraten oder zu unterstützen. Sie beteiligt sich auch nicht an der Durchführung solcher Geschäfte. Die BaFin ist zudem ausschließlich im öffentlichen Interesse tätig. Ihre Kernaufgabe ist die Aufsicht über die Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsunternehmen, die sie zum Geschäftsbetrieb zugelassen hat.
Die BaFin hat am 20. September und 23. September vor ähnlichen betrügerischen Aktivitäten gewarnt.
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