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Baerenberg Invest Group AG Warnhinweis der Finanzmarktaufsicht der Schweiz: Vorsicht geboten!

stevepb / Pixabay
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Nun, wenn eine Finanzaufsichtsbehörde vor einem Unternehmen eine Warnung ausspricht bzw. dann ein Unternehmen auf die Warnlisite der aufsichtsführenden Behörde wie hier geschehen durch die FINMA setzt, dann sollte jeder Anleger vorsichtig sein. Ergeben sich noch Ungereimtheiten wie hier bei diesem Unternehmen, dann sollten alle Warnlampen angehen.

Nun, auffällig ist zunächst einmal, dass das Unternehmen einen leicht verwechselbaren Namen für sein Unternehmen gewählt hat, denn viele in Deutschland kennen natürlich die Berenberg Bank.

Bei der Berenberg Bank, deren Reputation sehr hoch ist, handelt es sich um Privatbankiers seit 1590. Was für eine Historie. Möglicherweise wollten sich die Macher der Seite baerenberg.ch genau das zu Nutze machen.

Schaut man sich das Impressum der Seite an, dann stellen sich natürlich schon einige Fragen. Zunächst einmal ist da immer von einer Baerenberg Group die Rede und als Gesellschaftsform wird die Gesellschaftsform einer AG angebgeben.

FireShot Capture 274 – Impressum – Baerenberg – www.baerenberg.ch

Auch die Adresse macht dann auf den 2. Blick stutzig, denn in den AGB’s des Unternehmens wird ausdrücklich „Deutsches Recht“ als Geschäftsgrundlage mit dem Unternehmen benannt.

Eine deutsche Adresse, an der man der Baerenberg Group dann auch Schriftstücke zustellen könnte, findet man dann aber nicht.

Weder im Impressum noch in den AGB’s des Unternehmens.

Baerenberg-AGB-Homepage

Auffällig auch, dass in den gesamten AGB’s dann nicht mehr von einer Baerenberg Group AG die Rede ist. Geht man ins Schweizer Unternehmensregister, dann scheint es genau diese Gesellschaft in der Schweiz gar nicht zu geben. Das war dann auch wohl der Anlass, warum die Schweizer Finanzmarktaufsicht hier einen Warnhinweis ausgesprochen hat.

FireShot Capture 275 – Firmensuche – www.shabex.ch

Zusätzlich finden wir das genannte Unternehmen auch nicht auf irgendwelchen BaFin Listen als Baerenberg Group AG, die ja nach Angaben auf der eigenen Seite Inhaber von diversen Genehmigungen sein soll. Hier sticht dann vor allem die angebliche Genehmigung nach § 32 KWG heraus.

Zitat aus dem Impressum der Webseite des Unternehmens:

Die Baerenberg Group ist Finanzanlagenvermittler und hat die Erlaubnis nach § 34c und 34f Abs. 1 Gewerbeordnung. Die Baerenberg Group ist ein Finanzdienstleistungsinstitut und hat die Erlaubnis nach § 32 KWG.
Zitat Ende
Unsere Quintessenz: Geht man unseren Recherchen nach, dann handelt es sich hier um einen dreiste und fragwürdige Vorgehensweise, mit der man erreichen will, dass User dem Unternehmen Nachrangdarlehen für Dritte zur Verfügung stellen. Zum Thema „Nachrangdarlehen und deren 100% Totalverlustrisiko“ müssen wir dann sicherlich nichts mehr ausführen.

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