Der BaFin sind mehrere Fälle bekannt geworden, in denen ein angeblicher BaFin-Mitarbeiter Verbraucherinnen und Verbraucher per Telefon kontaktiert haben soll.
Der angebliche BaFin-Mitarbeiter habe Unterstützung bei Geschäften mit Bitcoin sowie Entschädigungszahlungen in Aussicht gestellt.
Die BaFin nimmt dies zum Anlass, um grundsätzlich auf Folgendes hinzuweisen:
Die Kernaufgabe der BaFin ist die Aufsicht über die von ihr zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsunternehmen.
Darüber hinaus befasst sie sich auch mit Grundsatzfragen des Verbraucherschutzes und bearbeitet konkrete Anfragen und Beschwerden zu Banken, Finanzdienstleistern und Versicherungen.
Die BaFin wendet sich nicht an Einzelpersonen, um sie im Hinblick auf konkret zu tätigende Bank-, Finanzdienstleistungs- oder Versicherungsgeschäfte zu beraten.
Sie beteiligt sich auch nicht an der Durchführung derartiger Geschäfte. Die BaFin ist zudem ausschließlich im öffentlichen Interesse tätig. Es ist ihr daher untersagt, zivilrechtliche Ansprüche für einzelne Personen gegenüber Dritten durchzusetzen.
Die BaFin bittet alle Personen, die mit einem entsprechenden Angebot in Kontakt kommen, dieses abzulehnen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten.
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