Aus unterschiedlichen Regionen Nordrhein-Westfalens gehen derzeit Anzeigen von Menschen bei der Polizei ein, die sich im Internet um Corona-Soforthilfen bewerben wollten. Dabei sind sie auf gefälschte Seiten geleitet worden, die offensichtlich die Daten der Antragsteller abgreifen wollten.
Die Verfahren werden nun zentral beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen bearbeitet. Hierzu wurde eigens eine Ermittlungskommission ins Leben gerufen. Presseanfragen hierzu beantwortet die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC) bei der Staatsanwaltschaft Köln.
Das Landeskriminalamt NRW (LKA NRW) warnt ausdrücklich vor solchen Seiten und empfiehlt äußerste Vorsicht. Zumal die Täter ihre Fake-Internetseiten auch prominent über Werbeanzeigen in Suchmaschinen platzieren. Bitte rufen Sie diese falschen Internetauftritte nicht auf und geben Sie auf den „Fake-Seiten“ keine persönlichen Daten ein. Bitte nutzen Sie für Soforthilfe-Anträge in Nordrhein-Westfalen ausschließlich den Internetauftritt der Landesregierung NRW: https://soforthilfe-corona.nrw.de
Wie erkenne ich gefälschte Internetseiten zur Corona-Soforthilfe? Unseriöse Internetseiten können Sie besonders gut an der Internetadresse (URL) erkennen. Eine Internetseite lässt sich immer dann dem seriösen Anbieter zuordnen, wenn ihm der Serverbestandteil der Adresse zugeordnet werden kann. So enden alle Internetseiten des Landes NRW auf „.nrw“ oder „nrw.de“. Bei anderen abweichenden Schreibweisen handelt es sich nicht um eine offizielle Internetseite des Landes NRW.
Was mache ich, wenn ich meine Daten auf einer gefälschten Internetseite eingegeben habe? Haben Sie bereits Ihre Daten auf einer gefälschten Internetseite eingegeben, erstatten Sie eine Strafanzeige, bevorzugt über die Internet-Wache der Polizei NRW: https://polizei.nrw/internetwache
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