Auch diese Werbung finden wir dann eher fragwürdig. Vor allem wenn dann in der Werbeüberschrift auch noch „Schützen sie ihre Geldanlage“ steht. Ist das nicht irgendwie „hirnrissig“ meine Herren Rechtsanwälte. Was bringt Ihnen es denn, das Geld des Anlegers zurückzufordern? Denken sie, die Deutsche Lichtmiete wird das dann sofort zurück überweisen? Ehrlich meine Herren!
Wie will man etwas schützen, wenn Sie schon von Betrug reden? Nun, vielleicht geben Sie dazu in der nächsten Überschrift einmal eine Erklärung ab.
Plakative Überschriften mögen dann möglicherweise ihren Zweck für sie erfüllen, dass sich der Anleger bei Ihnen meldet und sie mit einem teuren „Sinnlosmandat“ zu diesem Zeitpunkt beauftragt. Ich finde aber, meine Herren von der Kanzle KWAG, Anspruch und Wirklichkeit sollten dann bei einem Rechtsanwalt auch sehr nahe beieinander stehen.
Ich finde gerade als Rechtsanwalt sollte man von einem Verdacht sprechen oder von einem mutmaßlichen Betrug. Als Journalist würde man mir diese Überschrift um die Ohren hauen vor der Pressekammer in Hamburg, Berlin oder Köln.
Kawg oder kwag?
Ja, ich sehe es auch so: Ganze Heerscharen von freischaffenden Juristen bringen sich gerade in Stellung, um potentielle Lichtmiete-Geschädigte ein zweites Mal abzuzocken.
Erst mal muss man leider abwarten, was die Ermittlungen ergeben. Ich glaube zwar auch nicht mehr ans Christkind, und der Vorfall stimmt mich höchst bedenklich, aber jetzt irgend einen Anwalt zu beauftragen, ist völlig verfrüht.